Verweisungsverzicht : Verzicht des Versicherers auf sein Recht, die versicherte Person abstrakt bzw. konkret zu verweisen (Siehe Verweisung, konkrete und Verweisung, abstrakte).
Seit Anfang 2024 verzichtet der HDI in der Berufsunfähigkeitsversicherung als erster Lebensversicherer sowohl auf die abstrakte als auch die konkrete Verweisung.

