Verweisungsverzicht : Verzicht des Versicherers auf sein Recht, die versicherte Person abstrakt bzw. konkret zu verweisen (Siehe Verweisung, konkrete und Verweisung, abstrakte).
Verweisungsverzicht : Verzicht des Versicherers auf sein Recht, die versicherte Person abstrakt bzw. konkret zu verweisen (Siehe Verweisung, konkrete und Verweisung, abstrakte).