Verweisung, abstrakte : Mit der abstrakten Verweisung besteht für ein Versicherungsunternehmen die Möglichkeit, die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente zu verweigern, wenn die versicherte Person zwar ihren alten Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann, aber durchaus in der Lage wäre, eine andere, ihrer Qualifikation und bisherigen Lebensstellung entsprechende vergleichbare Tätigkeit auszuüben.
Für den Versicherten ist dies besonders nachteilig, da es für die Verweisbarkeit unerheblich ist, ob die Arbeitsmarktsituation die Ausübung des Verweisberufs überhaupt zulässt. Deshalb sollte man vor Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung immer in den Versicherungsbedingungen darauf achten, dass der Versicherer auf eine abstrakte Verweisung verzichtet. Das ist bei den allermeisten aktuell angebotenen BU-Tarifen der Fall.
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