Versicherungsvertreter : Versicherungsvertreter ist eine gesetzliche geschützte Berufsbezeichnung für einen grundsätzlich erlaubnispflichtigen Beruf.
Versicherungsvertreter vermitteln gewerbsmäßig Versicherungsverträge im Auftrag eines Versicherers („Ausschließlichkeitsvertreter“) oder mehrerer Versicherungsgesellschaften („Mehrfachvertreter“). Im Gegensatz zu Versicherungsmaklern müssen Versicherungsvertreter ihrem Rat nicht eine hinreichende Anzahl von angebotenen Versicherungstarifen zu grunde legen. Mehr über Versicherungsvertreter.