Versicherungsberater : Versicherungsberater ist es eine gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung und ein erlaubnispflichtiges Gewerbe. Versicherungsberater beraten gewerbsmäßig ihre Kunden („Mandanten“) bei der Vereinbarung, Änderung oder Prüfung von Versicherungsverträgen oder bei der Wahrnehmung von Ansprüchen aus Versicherungsverträgen im Versicherungsfall ohne von einem Versicherer einen wirtschaftlichen Vorteil zu erhalten oder in anderer Weise von ihm abhängig zu sein.
Darüber hinaus kann ein Versicherungsberater seine Mandanten auch außergerichtlich gegenüber dem Versicherer vertreten. Für seine Tätigkeiten erhält der Versicherungsberater ein Honorar, welches vom Mandanten zu zahlen ist. Mehr zu Versicherungsberatern.