Überschuss : Als Überschuss bezeichnet man den zusätzlichen Gewinn einer Versicherungsgesellschaft über die eigentliche Kalkulation hinaus.
Überschüsse entstehen dadurch, dass für die Kalkulation der Beiträge sehr vorsichtige Annahmen zur Entwicklung der Zinsen, des Versicherungsrisikos (Berufsunfähigkeit) und der Verwaltungskosten getroffen werden.
An diesen Überschüssen werden die Versicherungsnehmer entsprechend den gesetzlichen Vorgaben beteiligt (siehe Überschussbeteiligung). Die Höhe der Überschüsse ist nicht für längere Zeiträume vorhersehbar, wird aber in der Regel für jeweils ein Jahr im Voraus festgelegt („deklariert“).