Überschussbeteiligung : Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben für deutsche Lebensversicherer sind die Versicherungsnehmer an den Überschüssen zu beteiligen. Bei selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherungen erfolgt dies während der Beitragszahlungsdauer meist durch eine Beitragsverrechnung. In diesem Fall muss dann nicht der kalkulierte Tarifbeitrag sondern nur der um die Überschussbeteiligung reduzierte Zahlbeitrag gezahlt werden. Natürlich wird der Versicherungsnehmer auch während einer Leistungsphase an den Überschüssen beteiligt. In dieser Phase werden die Überschüsse zur jährlichen Erhöhung der zu zahlenden BU-Rente verwendet (siehe Leistungserhöhung aus Überschüssen).