Infektionsklausel : Eine Infektionsklausel erweitert den BU-Versicherungsschutz für den Fall, dass die Gesundheitsbehörde wegen einer Infektion nach dem Infektionsschutzgesetz ein mindestens 6-monatiges Tätigkeitsverbot für die versicherte Person ausspricht.
Ohne Infektionsklausel könnte der BU-Versicherer die Leistungen verweigern, weil die versicherte Person den Beruf auf Grund ihres Gesundheitszustandes durchaus noch ausüben könnte – es nur aus rechtlichen Gründen nicht darf. Die Infektionsklausel wird nicht von allen Gesellschaften angeboten und gilt häufig auch nur für bestimmte Berufe. Der Nutzen einer Infektionsklausel ist umstritten. Mehr zur Infektionsklausel.