Das Hinweis- und Informationssystem der deutschen Versicherungswirtschaft (HIS) soll der Aufdeckung und Prävention von Versicherungsbetrug und -missbrauch dienen. Wenn ein Antrag bei einer Versicherungsgesellschaft gestellt wird und der Versicherer die versicherte Person nicht zu normalen Konditionen versichern will, speichert das nicht nur diese Gesellschaft.
Die Versicherer, die mit der „schwarzen Liste“, dem Hinweis und Informations System HIS, zusammenarbeiten, melden dort auch sogenannte „Erschwernisangebote“ ein. Das sind rechtsverbindliche Angebote, die eben nicht zu Normalkonditionen unterbreitet werden. Sondern meistens mit einem Ausschluss für bestimmte Vorerkrankungen oder gefährliche Sportarten. Oder auch mit einem Risikozuschlag, also einem höheren Beitrag. Eine Eintragung im HIS kann bereits dann erfolgen, wenn (noch) gar kein Vertrag zustande gekommen ist. Um einen solchen Eintrag zu vermeiden, empfiehlt sich eine anonymisierte Risikovoranfrage über einen Versicherungsmakler.