Erstprüfung : Das so genannte "Erstprüfungsverfahren" wird beim Versicherungsunternehmen in Gang gesetzt, sobald ihm vom Versicherten ein Berufsunfähigkeitsfall gemeldet bzw. Ansprüche auf die Versicherungsleistung geltend gemacht werden. Ist der Versicherte aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage, seinen Beruf in vollem Umfang auszuüben, sollte er schnellstmöglich Kontakt zum Versicherungsmakler aufnehmen, um seine Leistungsansprüche aus der Berufsunfähigkeitsversicherung geltend zu machen.
Normalerweise besteht bereits der volle Anspruch auf die Versicherungsleistung, wenn der Versicherte seinen Beruf nur noch zu 50 % oder weniger ausüben kann.