Erstprüfung : Das so genannte „Erstprüfungsverfahren“ wird beim Versicherungsunternehmen in Gang gesetzt, sobald ihm vom Versicherten ein Berufsunfähigkeitsfall gemeldet, bzw. Ansprüche auf die Versicherungsleistung geltend gemacht werden.
Die Prüfung auf Berufsunfähigkeit ist ein umfangreicher Prozess.
Im Kern werden vor allem folgende Punkte geprüft:
- Was war der zuletzt ausgeübte Beruf, welche Tätigkeiten wurden in welchem Umfang ausgeübt?
- Welche gesundheitlichen Einschränkungen sind aufgetreten?
- Wie wirken sich diese gesundheitlichen Einschränkungen auf den zuletzt ausgeübten Beruf aus?
- Führen diese Einschränkungen dazu, dass man seinen zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr so ausüben kann, wie zu dem Zeitpunkt, als die Einschränkungen noch nicht bestanden?
Ist der Vertrag noch keine 10 Jahre alt, prüfen die Versicherer meistens auch eine mögliche vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung.