Anzeigepflicht, vorvertraglich : Der Antragsteller ist bei Beantragung einer Berufsunfähigkeitsversicherung verpflichtet, im Antragsformular oder auf Zusatzfragebögen schriftlich gestellte Fragen (z.B. Fragen zur Gesundheit, zur beruflichen Tätigkeit, zu Freizeitaktivitäten, zum Einkommen, zu Vorversicherungen oder auch bereits gestellten Anträgen) vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten.
Kommt er dieser Pflicht nicht oder nur unvollständig nach, hat er seine vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt. Dies kann den Versicherer berechtigen, BU-Leistungen zu verweigern, den Rücktritt zu erklären, oder den Vertrag rückwirkend mit einem Risikozuschlag (Beitragszuschlag) oder mit einem Leistungsauschluss für eine oder mehrere Vorerkrankungen anzupassen.
Bei einer arglistigen Täuschung kann der Versicherer den Vertrag darüber hinaus anfechten.