Dienstunfähigkeitsklausel : Bei einer Dienstunfähigkeitsversicherung wird der Versicherungsschutz einer Berufsunfähigkeitsversicherung durch eine Dienstunfähigkeitsklausel für Beamte erweitert.
Für einen Beamten wäre es eine unbefriedigende Situation, wenn sein Dienstherr ihn als dienstunfähig einstuft, jedoch seine Berufsunfähigkeitsversicherung ihn nicht als berufsunfähig – oder umgekehrt.
Daher gibt es bereits seit vielen Jahren die sogenannte „Dienstunfähigkeitsklausel“ (DU-Klausel). Bei dieser handelt es sich um eine oder mehrere Zusatzklauseln, die aus der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) eine Dienstunfähigkeitsversicherung (DU) machen. Hier finden Sie weitere Infos zur Dienstunfähigkeitsklausel.