Bezugsrecht : Das vom Versicherungsnehmer durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Versicherer eingeräumte Recht, über die fällige Versicherungsleistung zu verfügen.
Bei einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung wird normalerweise der Versicherungsnehmer auch die bezugsberechtigte Person im Erlebensfall sein.
Da es unter bestimmten Umständen auch noch Leistungen im Todesfall aus der Berufsunfähigkeitsversicherung geben kann, sollte man auch für den Todesfall einen Bezugsberechtigen benennen. Siehe unter Unser traurigster Leistungsfall.