Beitragsverrechnung : So nennt man die Variante der Überschussbeteiligung, bei der von dem garantierten Versicherungsbeitrag (Bruttobeitrag) die Überschüsse sofort abgezogen, also verrechnet werden.
So entsteht ein nicht garantierter Zahlbeitrag, der auch Nettobeitrag genannt wird. Mehr zu Bruttobeitrag und Nettobeitrag.