Helberg Versicherungsmakler
Matthias Helberg Versicherungsmakler e.K. hat 4,93 von 5 Sternen 432 Bewertungen auf ProvenExpert.com
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Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist für alle Berufe nützlich.

Bruttobeitrag, Nettobeitrag, Garantiebeitrag, Zahlbeitrag

Spätestens wenn Sie ein Angebot einer Berufsunfähigkeitsversicherung bekommen, entdecken Sie darin Ausdrücke wie Bruttobeitrag, Nettobeitrag, Garantiebeitrag, Zahlbeitrag oder auch Tarifbeitrag. Hat das etwas mit Steuern oder Rabatten zu tun?

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Das Wichtigste im Überblick

Bruttobeitrag oder Garantiebeitrag oder Tarifbeitrag meinen dasselbe: Den vorsichtig kalkulierten Beitrag für die Absicherung eines Risikos, z.B. berufsunfähig zu werden.

Als Kundin oder Kunde eines deutschen Lebensversicherers müssen Sie an dessen Gewinnen, auch Überschüsse genannt, beteiligt werden.

Eine Form einer solchen Überschussbeteiligung ist die Beitragsverrechnung. Ihr Anteil an den Überschüssen wird direkt vom Bruttobeitrag abgezogen. Dadurch brauchen Sie nur einen niedrigeren Beitrag bezahlen, den man Nettobeitrag oder Zahlbeitrag nennt.

Da niemand die Höhe der Gewinne oder Überschüsse für einen längeren Zeitraum garantieren kann, kann sich die Höhe des Netto- oder Zahlbeitrags ändern.



Bruttobeitrag = Tarifbeitrag = Garantiebeitrag

Wenn Lebensversicherer kalkulieren, welchen Preis sie für ihre Berufsunfähigkeitsversicherung vom Kunden haben müssen, rechnen sie meistens sehr vorsichtig. Sie gehen also davon aus, dass weit mehr Versicherte berufsunfähig werden könnten, als es aktuell real der Fall ist.

Das macht auch Sinn, denn schließlich kann es in Zukunft ja wirklich einmal anders kommen. Zum Beispiel, wenn durch eine Pandemie viel mehr Menschen berufsunfähig werden. Auch dann muss der Versicherer finanziell noch in der Lage sein, die zugesagte Leistung zu erbringen.

Der so kalkulierte Beitrag nennt sich Bruttobeitrag. Oder Tarifbeitrag. Oder Garantiebeitrag. Jeder Versicherer kann dafür eine andere Bezeichnung wählen.

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Die Sache mit der Überschussbeteiligung

Angenommen, ein Versicherer kalkuliert so vorsichtig wie oben beschrieben: Dann bedeutet das im Umkehrschluss, dass er gar nicht den vollen kalkulierten Bruttobeitrag bzw. Tarifbeitrag bzw. Garantiebeitrag benötigt. Der Versicherer hat mehr Geld, als er benötigt. Er erzielt Überschüsse. Entweder, weil wirklich weniger seiner Versicherten berufsunfähig werden. Oder auch, weil er das (noch) nicht benötigte Geld gewinnbringend anlegt.

An diesen Überschüssen müssen in Deutschland die Kunden des Versicherers beteiligt werden. Das nennt sich Überschussbeteiligung. Einzige mögliche gesetzliche Ausnahme, um Kunden nicht daran zu beteiligen: Von vornherein, also bei Abschluss des Vertrages, wurde eine solche Beteiligung an den Überschüssen ausgeschlossen.

Da ein Versicherer nicht weiß, wie viele seiner Kunden nun wirklich berufsunfähig werden und wie das mit den Kapitalanlagen tatsächlich klappt, kann er die Höhe der Überschüsse nicht garantieren. Die Höhe der Überschussbeteiligung kann also schwanken. Immerhin wird sie jeweils für ein Jahr im Voraus festgelegt („deklariert“) und bleibt so lange unverändert, bis sie sich nicht mehr halten lässt.

Unterschiedliche Formen der Überschussbeteiligung und ihre Auswirkung auf den Bruttobeitrag

Es ist also gesetzlich vorgeschrieben, dass Kunden an den Überschüssen „Ihres“ Versicherers beteiligt werden müssen. Nicht vorgeschrieben ist die Art, in der das geschehen soll. Im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es dafür drei unterschiedliche Möglichkeiten:

  • Die häufigst angewandte Form der Überschussbeteiligung: Beitragsverrechnung. Das bedeutet: Vom Bruttobeitrag / Tarifbeitrag / Garantiebeitrag wird der dem Kunden zustehende Anteil an den Überschüssen sofort bei Zahlung abgezogen. Man muss also nicht den vollen Beitrag zahlen, sondern einen niedrigeren. Dieser Beitrag nennt sich Zahlbeitrag oder auch Nettobeitrag. Siehe Grafik.
Berufsunfähigkeitsversicherung: Garantiebeitrag minus Überschussbeteiligung gleich Zahlbeitrag. Bruttobeitrag, Tarifbeitrag, Nettobeitrag (c) www.helberg.info
Garantiebeitrag – Überschussbeteiligung = Zahlbeitrag. Alternative Formulierung: Bruttobeitrag minus Überschussbeteiligung gleich Nettobeitrag.
  • Die zweite Variante der Überschussbeteiligung: Bonusrente. Das bedeutet: Man zahlt tatsächlich den vollen Bruttobeitrag / Tarifbeitrag / Garantiebeitrag. Aus dem überschüssigen Anteil wird eine zusätzliche Berufsunfähigkeitsrente finanziert. Sie kommt im Leistungsfall als „Bonus“ zu der garantierten Berufsunfähigkeitsrente hinzu.
  • Dritte Variante der Überschussbeteiligung: Ansammlung. Das bedeutet: Auch hier zahlen Sie tatsächlich den vollen Bruttobeitrag / Tarifbeitrag / Garantiebeitrag. Der Versicherer legt Ihren Anteil an den Überschüssen an: In den normalen Kapitalanlagen des Versicherers, oder auch in Fonds. So lange, bis Sie sich die Summe auszahlen lassen, spätestens, wenn der Vertrag endet. Falls Sie also gern „Geld zurück“ hätten, falls Sie nicht berufsunfähig werden, ist das eine Möglichkeit, wie es funktionieren kann.

Nettobeitrag = Zahlbeitrag

Man kann also sagen, dass der Nettobeitrag gleich dem Zahlbeitrag ist. Er ergibt sich daraus, dass vom Garantiebeitrag die Überschussbeteiligung des Kunden direkt abgezogen wird.


Kann der Bruttobeitrag = Zahlbeitrag sein?

Wie oben erwähnt kann ein Versicherer auch grundsätzlich eine Überschussbeteiligung ausschließen. Das kommt bislang hauptsächlich bei Lebensversicherern aus dem Ausland vor. Zum Beispiel bei der Canada Life, die ihren Sitz in Irland hat.

Da es keine Überschüsse gibt, zahlt man den Garantiebeitrag. Anders ausgedrückt: Der Zahlbeitrag ist genau so hoch, wie der Garantiebeitrag. Es kann sich also nicht so leicht der Beitrag ändern, den man zahlen muss. Freilich stellt sich dann aber die Frage, welche „Stellschrauben“ ein solcher Versicherer nutzen wird, falls dessen Kalkulation einmal nicht mehr aufgehen sollte?



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    Zuletzt aktualisiert am 30.03.2024 Bruttobeitrag Nettobeitrag Garantiebeitrag Zahlbeitrag