Durch die Anfechtung kann ein Versicherungsvertrag von einer der beiden Vertragsparteien nachträglich aufgehoben werden. Der Vertrag wird somit von Anfang an nichtig. Das heißt, der Vertrag gilt als nicht zustande gekommen.
Anfechtbar sind alle Verträge, die nur durch einen Irrtum, eine widerrechtliche Drohung oder arglistige Täuschung abgeschlossen wurden. Versicherungsnehmer müssen die Antragsfragen des Versicherers wahrheitsgemäß ausfüllen. Tun sie es absichtlich nicht, kann die Versicherung den Vertrag anfechten.
Für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung müssen z. B. die Angaben zum Gesundheitszustand korrekt und vollständig sein. Fehlen im Versicherungsantrag nur kleinere körperliche Mängel oder Krankheiten, kommt es seitens der Versicherer selten zu einer Anfechtung. Sie gehen in diesen Fällen davon aus, dass die Angaben einfach vergessen wurden.
Anders sieht es jedoch bei schweren oder chronischen Erkrankungen aus. Hier liegt aus Sicht der Versicherer die Vermutung nahe, dass mit Absicht gelogen bzw. eine wichtige Tatsache verschwiegen wurde. Der bestehende Versicherungsvertrag kann dann schlimmstenfalls angefochten und komplett aufgelöst werden. Die Beweispflicht hierfür liegt beim Versicherer; bereits gezahlte Versicherungsbeiträge darf das Versicherungsunternehmen behalten. Wir nennen das einen BU-GAU.