Eigentlich geht es immer um das Gleiche: Um die Absicherung der Arbeitskraft. Aber dafür gibt es ganz verschiedene Vorsorgemöglichkeiten und Renten. Hier unsere Übersicht dazu.
Inhalt
- Die private Berufsunfähigkeitsrente zur Arbeitskraftabsicherung: Die private Berufsunfähigkeitsrente ist die Rente aus einer privat abgeschlossenen Berufsunfähigkeitsversicherung.
- Die betriebliche Berufsunfähigkeitsrente – Chance oder Risiko? Betriebliche Berufsunfähigkeitsrente nennen wir die Leistung einer Berufsunfähigkeitsversicherung, die im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge installiert wurde.
- Die Berufsunfähigkeitsrente des Versorgungswerks: Die Berufsunfähigkeitsrente des Versorgungswerks können (nur) Angehörige verkammerter Berufe erhalten. Dazu zählen beispielsweise Ärzte, Architekten und Rechtsanwälte.
- Die staatliche Berufsunfähigkeitsrente – gibt es sie noch? Da können Sie lange suchen. Für Personen, die nach dem 01.01.1961 geboren sind, gibt es sie nämlich nicht mehr.
- Die Arbeitsunfähigkeitsrente – ein Phantom wird gesucht: Rund 4.000 mal im Monat wird bei Google Deutschland nach einer Arbeitsunfähigkeitsrente gesucht. Dabei gibt es die gar nicht.
- Erwerbsunfähigkeitsrente – wenn gar nichts mehr geht: Die Erwerbsunfähigkeitsrente leistet erst dann, wenn man keinerlei Erwerbstätigkeit mehr ausüben kann. Auf einen bestimmten Beruf kommt es nicht an.
- Dienstunfähigkeitsrente – wenn Beamte dienstunfähig werden: Dienstunfähigkeitsrente nennt man die Leistung aus einer privaten Berufsunfähigkeitversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel. Die Dienstunfähigkeitsklausel soll Beamten einen vereinfachten Anspruch auf Leistungen ermöglichen.
- Erwerbsminderungsrente: Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung: Eine Erwerbsminderungsrente können auch nach 1960 geborene Versicherte der Deutschen Rentenversicherung noch bekommen. Anders als bei der staatlichen Berufsunfähigkeitsrente.
Zuletzt aktualisiert am 03.10.2017 Welche Arten von Renten zur Arbeitskraftabsicherung gibt es?