Dienstunfähigkeitsrente nennt man die Leistung aus einer privaten Berufsunfähigkeitversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel. Die Dienstunfähigkeitsklausel soll Beamten einen vereinfachten Anspruch auf Leistungen ermöglichen.
Inhalt
- Dienstunfähigkeitsrente: Was bedeutet Dienstunfähigkeit?
- Berufsunfähigkeitsrente oder Dienstunfähigkeitsrente?
- Gibt es weitere Unterschiede zwischen der Dienstunfähigkeitsrente und der BU-Rente?
- Weiterführende Links
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Dienstunfähigkeitsrente: Was bedeutet Dienstunfähigkeit?
Dienstunfähigkeit ist eine gesetzliche Definition im Beamtenrecht. Sie bezieht sich auf das Verhältnis zwischen Beamten und Dienstherren. Für private Dienstunfähigkeitsversicherungen gibt es hingegen keine gesetzliche Definiton. Die Versicherer nutzen unterschiedliche Klauseln, um auszudrücken, wann man Anspruch auf eine Dienstunfähigkeitrente hat.
Berufsunfähigkeitsrente oder Dienstunfähigkeitsrente?
„Ein Beamter wird nicht berufsunfähig, sondern dienstunfähig.“ In Kollegenkreisen hören wir häufiger, dass Beamte nicht berufsunfähig werden können, sondern höchstens dienstunfähig. In Bezug auf das Dienstverhältnis mit dem Dienstherrn trifft das auch zu. Hingegen gelten in Bezug auf den Vertrag mit einem privaten Versicherer die Regelungen des Versicherungsvertrags und die jeweiligen Versicherungsbedingungen. Demnach kann natürlich auch ein Beamter oder eine Beamtin berufsunfähig im Sinne des Versicherungsvertrages sein und einen Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente (BU-Rente) haben. Es erfolgt allerdings eine Prüfung wie bei „normalen“ Angestellten. Ob der Beamte für seinen Dienstherren als dienstunfähig gilt, interessiert den BU-Versicherer dann nicht.

Eine Berufsunfähigkeitsrente für Beamte oder eine Dienstunfähigkeitsrente? Grafikquelle: colourbox.com
Ein großer deutscher Lebensversicherer beschreibt das so:
„Die Bescheinigung der Dienstunfähigkeit durch den Dienstherren bedeutet nicht automatisch auch eine bestehende Berufsunfähigkeit im Sinne unserer Bedingungen. Die Vorlage der Dienstunfähigkeitsbescheinigung allein reicht deshalb nicht zur Anspruchsbegründung aus. Die Prüfung durch uns erfolgt davon unabhängig entsprechend der Bedingungen.
Entstehen Nachteile für Beamte, die eine Berufsunfähigkeits- anstatt einer Dienstunfähigkeitsversicherung abschließen?
Erfahrungsgemäß nein. Sollte Dienstunfähigkeit im Sinne der beamtenrechtlichen Bestimmungen vorliegen, so liegt in den meisten Fällen auch Berufsunfähigkeit im Sinne unserer Bedingungen vor. Die Begriffe Dienstunfähigkeit und Berufsunfähigkeit sind zwar unterschiedlich definiert, jedoch kommt dem oftmals wegen der Schwere der Erkrankung oder der beruflichen Qualifikation keine Bedeutung zu. Im Rahmen der Leistungsprüfung werden die medizinischen Feststellungen und Gutachten aus dem Dienstunfähigkeitsverfahren berücksichtigt.“
Hier finden Sie mehr Informationen zur Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte.
Gibt es weitere Unterschiede zwischen der Dienstunfähigkeitsrente und der BU-Rente?
Außer der oben genannten unterschiedlichen Definitonen und damit Unterschieden im Leistungsfall sind uns keine weiteren Unterschiede bekannt. Abzüge wie Steuern und Weiterzahlung der privaten Krankenversicherung sind bei der Dienstunfähigkeitsrente wie bei der BU-Rente geregelt. Siehe auch den Artikel Private Berufsunfähigkeitsrente.
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Zuletzt aktualisiert am 03.10.2017 Dienstunfähigkeitsrente