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Berufsunfähigkeitsversicherung
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Die betriebliche Berufsunfähigkeitsrente

 

Betriebliche Berufsunfähigkeitsrente nennt sich die Leistung einer Berufsunfähigkeitsversicherung, die im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) installiert wurde.

Das Wichtigste im Überblick

  • Die betriebliche Berufsunfähigkeitsrente hat Vorteile, aber auch Nachteile, die man kennen sollte.
  • Sie macht in erster Linie dann Sinn, wenn man ansonsten keine vernünftige private BU-Rente absichern kann.


    Woran erkennt man eine betriebliche Berufsunfähigkeitsrente?

    Wie der Name vermuten lässt, läuft die betriebliche Berufsunfähigkeitsrente über den Betrieb, also den Arbeitgeber. Der Arbeitgeber wird Versicherungsnehmer und damit Vertragspartner eines Versicherers.

    Die Mitarbeiter*innen werden versicherte Personen in einem Versicherungsvertrag. Das ist das Prinzip der betrieblichen Altersvorsorge. Es gilt unabhängig davon, ob der Arbeitgeber die Berufsunfähigkeitsversicherung spendiert, oder die Mitarbeiter*innen die Beiträge dafür via Entgeltumwandlung selbst aufbringen.


    Betriebliche Berufsunfähigkeitversicherung – die Vorteile

    Die gern genannten Vorteile einer Berufsunfähigkeitsversicherung über den Betrieb sind:

    • Oftmals mehr oder weniger reduzierte Gesundheitsprüfung beim Abschluss;
    • Günstigere Beiträge durch Gruppenvertrags-Konditionen mit reduzierten Abschlusskosten;
    • Steuervorteile für den Arbeitnehmer;
    • Geringere Sozialversicherungsabgaben für Arbeitgeber und Arbeitnehmer;
    • Mitarbeiterbindung und Motivation.

    Die Nachteile der betrieblichen Berufsunfähigkeitsrente

    Auf die Nachteile einer Berufsunfähigkeitsversicherung über den Betrieb wird weniger gern hingewiesen:

    • Durch die nachgelagerte volle Besteuerung muss die BU-Rente ca. 30 Prozent höher abgeschlossen werden, als es bei einer privaten Berufsunfähigkeitsrente nötig ist, um netto in etwa das Gleiche zu bekommen;
    • Die betriebliche Berufsunfähigkeitsrente ist bei der Auszahlung voll beitragspflichtig in der Gesetzlichen Krankenversicherung;
    • Im Leistungsfall kann es sein, dass Unterlagen mit sensiblen Informationen, wie z.B. Diagnosen, über die Personalabteilung laufen, denn der Vertragspartner des Versicherers ist der Arbeitgeber;
    • Sinnvolle Zusatzleistungen einer BU, wie die Arbeitsunfähigkeitsklausel, sind im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge nicht möglich oder bleiben wirkungslos, denn das Betriebsrentengesetz kennt keine Arbeitsunfähigkeit;
    • Kann bei einem Arbeitgeberwechsel der Vertrag wirklich einfach so „mitgenommen“ werden, übernimmt ihn der neue Arbeitgeber?
    • Nach 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit endet für die meisten Arbeitnehmer die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Der Versicherer hätte aber gern die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung weiterhin. Wer zahlt die Beiträge, wenn auf der Gehaltsabrechnung eine Null steht? Muss der Vertrag dann auf den Arbeitnehmer überschrieben werden? Und falls ja, was ist dann mit der Besteuerung, mit Krankenkassenbeiträgen etc.?
    • Auf weitere potentielle Nachteile insbesondere für Arbeitgeber (und Vermittler) weist die Rechtsanwältin Bettina Glaab in diesem Artikel in „Das Investment“ hin.
    Betriebliche Berufsunfähigkeitsrente - eine Überraschung.
    Nicht immer überraschen Versicherungen positiv. Wie sieht es bei der betrieblichen Berufsunfähigkeitsrente bei einem Arbeitgeber-Wechsel oder im Leistungsfall aus?

    Die betriebliche Berufsunfähigkeitsrente: Empfehlenswert, wenn…

    Letztlich ist aus unserer Sicht die betriebliche Berufsunfähigkeitsrente uneingeschränkt nur dann empfehlenswert, wenn Sie als Privatpersonen anders keinen vernünftigen Versicherungsschutz bekommen.

    Die starren Regelungen des Betriebsrentengesetzes und ungeklärte Fragen der Beitragszahlung im Fall des Falles stellen Risiken dar, die durch die Vorteile nicht ausgeglichen werden. Was in der Einzahlungsphase als Vorteil verkauft wird, gestaltet sich in der Auszahlungsphase bzw. im Leistungsfall schnell zum Gegenteil.



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      Zuletzt aktualisiert am 02.04.2024 Betriebliche Berufsunfähigkeitsrente.