Zurückstellung: Bei bestimmten Vorerkrankungen (z.B. Gesundheitsbeschwerden ohne exakte Diagnose, geplante Operationen) oder Freizeitrisken (z.B. geplante Auslandsaufenthalte) wagen die Risikoprüfer der Versicherer (noch) keine Prognose über das BU-Risiko. In solchen Fällen lehnen sie den Antrag nicht ab, sondern stellen diesen für eine bestimmte Zeit zurück. Der Versicherungsschutz kann dann nach Ablauf dieser Zeit nochmals beantragt werden.