Zahlbeitrag: Der Zahlbeitrag (häufig auch Nettobeitrag genannt) ergibt sich nach Verrechnung der Überschüsse aus dem Tarifbeitrag und ist der vom Versicherungsnehmer tatsächlich zu zahlende Beitrag.
Der Zahlbeitrag kann nicht für die gesamte Versicherungsdauer garantiert werden. Er bleibt aber unverändert, so lange auch die Überschüsse unverändert bleiben und wird jeweils ein Jahr im voraus festgelegt (deklariert).
Ausführlicher unter Zahl- / Nettobeitrag