Versicherungsmakler : Versicherungsmakler ist eine gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung für einen erlaubnispflichtigen Beruf.
Versicherungsmakler vermitteln im Auftrag ihrer Kunden („Mandanten“) gewerbsmäßig Versicherungsverträge. Versicherungsmakler werden demnach nicht im Auftrag eines oder mehrerer Versicherer tätig. Das gilt selbst dann, wenn sie von Versicherungsgesellschaften für vermittelte Verträge vergütet werden.
Versicherungsmakler haben ihrem Rat eine hinreichende Zahl von auf dem Markt angebotenen Tarifen zugrunde zu legen. Mehr zum Thema Versicherungsmakler.