Umorganisationsklausel : Die Umorganisationsklausel gilt vorrangig für Selbstständige und Freiberufler – bei manchen Tarifen aber auch für Angestellte mit Direktionsbefugnissen.
Für diesen Personenkreis liegt dann keine Berufsunfähigkeit vor, wenn der Versicherte nach betrieblich sinnvoller Umorganisation ohne erheblichen Kapitaleinsatz innerhalb seines Betriebs noch eine zumutbare Tätigkeit ausüben könnte, die seiner Stellung als Betriebsinhaber angemessen ist.
Es gibt Versicherer, die unter bestimmten Umständen auf eine Umorganisationsklausel verzichten.