Überobligation ist etwas, was über eine bestehende Pflicht bzw. über eine Zumutbarkeitsgrenze hinaus geht. Sollte beispielsweise eine berufsunfähige Person maximal 3 Stunden täglich arbeiten, um die Gesundheit nicht noch weiter zu gefährden und arbeitet trotzdem täglich 5 Stunden, so könnte es sich um eine Überobligation handeln.
Auch wenn eine versicherte Person regelmäßig auf hohen Gerüsten arbeitet, gleichzeitig aber krankheitsbedingt Medikamente einnehmen muss, die Schwindel verursachen und eine erhöhte Sturzgefahr befürchten lassen, kann eine Überobligation vorliegen. Der Nachweis einer Überobligation ist häufig schwierig.
Liegt aber eine Überobligation vor, so muss das BU-Versicherungsunternehmen die Leistungsprüfung so vornehmen, als würde die versicherte Person die über ihre Pflichten hinausgehende bzw. die Zumutbarkeitsgrenze übersteigenden Tätigkeiten nicht ausüben.