Tarif : Versicherungs- Tarif nennen sich die Konditionen eines Versicherers für ein bestimmtes Versicherungsprodukt. Er hat ohne vertragliche Vereinbarung keine rechtliche Bedeutung.
Versicherungstarife stellen kein gegenüber jedermann verbindliches Angebot zum Abschluss dieser Versicherung dar. Deswegen können sich diese Konditionen im Zuge der Antragsbearbeitung auch noch ändern.
Rein rechtlich macht der Antragsteller dem Versicherer ein Angebot, ihn auf Basis eines bestimmten Tarifs zu versichern. Die Versicherungsgesellschaft prüft, ob sie dieses Angebot zu normalen Konditionen annimmt, den Antrag ablehnt oder ein Gegenangebot mit anderen Konditionen (z.B. Risikozuschläge oder Ausschlussklauseln) unterbreitet.