Eine "Schulunfähigkeitsversicherung" ist keine richtige Berufsunfähigkeitsversicherung, weil darin Schüler eben nicht wie Berufstätige versichert sind. Das bedeutet: Um Leistungen aus einer "Schulunfähigkeitversicherung" zu bekommen, muss das Kind deutlich mehr gesundheitlich eingeschränkt sein als bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung, bei der Schüler als Beruf definiert ist.