Schulunfähigkeitsversicherung : Eine „Schulunfähigkeitsversicherung“ ist keine richtige Berufsunfähigkeitsversicherung, weil darin Schüler eben nicht wie Berufstätige versichert sind.
Eine „Schulunfähigkeitversicherung“ bietet Versicherungsschutz für den Fall, dass ein Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr am Schulunterricht teilnehmen kann. Ist die Schulzeit beendet, besteht in der Regel nur noch Versicherungsschutz gegen Erwerbsunfähigkeit.