Schüler-Klausel : Aufgrund der Unklarheit des Berufsbildes „Schüler/in“ gibt es Versicherer, die eine BU-Versicherung für Schüler während der Schulzeit nur mit einer sogenannten Schülerklausel anbieten.
Diese Klausel ist eine Variante der Erwerbsunfähigkeitsklausel (EU-Klausel). Durch die Schülerklausel reduziert sich der Versicherungsschutz bis zum Abschluss der (Schul-) Ausbildung auf den Schutz gegen Erwerbsunfähigkeit.