Rückwirkende Leistung nach sechs monatiger Berufsunfähigkeit : War eine Berufsunfähigkeit nicht von Beginn an als solche absehbar, gilt nach Ablauf des Prognosezeitraums normalerweise die „Fortdauer dieses Zustandes“ als Berufsunfähigkeit. Die BU-Rente würde also erstmalig nach Ablauf des Prognosezeitraums gezahlt.
Verbraucherfreundliche Tarife leisten in diesen Fällen stattdessen rückwirkend ab Beginn des sechs-Monats-Zeitraums.