Rückwirkende Leistung bei verspäteter Meldung : Häufig ist bei einer Erkrankung unklar, ob diese nur zu einer vorübergehende Arbeitsunfähigkeit oder einer langfristigen Berufsunfähigkeit führt. Manchmal kann die versicherte Person den Leistungsantrag auch aus gesundheitlichen Gründen nicht zeitnah stellen. Oder der Krankentagegeldversicherer zahlt noch das Krankentagegeld.
So kann es dazu kommen, dass manche Versicherte erst nach vielen Monaten oder gar Jahren ihren Leistungsfall dem Versicherer melden. Gute Tarife mit verbraucherfreundlichen Versicherungsbedingungen leisten auch in diesen Fällen ohne eine Frist rückwirkend ab Beginn der Berufsunfähigkeit.