Rückversicherung : Bei der Rückversicherung nimmt ein Versicherer (Erstversicherer) bei einem anderen Versicherer (Rückversicherer) Versicherungsschutz.
Der Erstversicherer entlastet sich bei dem Rückversicherer für einen Teil seiner in Deckung genommenen Risiken. Insbesondere bei Berufsunfähigkeitsversicherungen mit sehr hohen BU-Renten wird der Rückversicherer sowohl in die Risikoprüfung als auch in die Leistungsprüfung einbezogen.