Risikozuschlag : Vor dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung führen die Versicherer eine Risikoprüfung durch. Stellt sich dabei heraus, dass bei einer versicherten Person Vorerkrankungen bestehen, kann der Versicherer den Vertrag ablehnen, einzelne Leistungen ausschließen oder einen Risikozuschlag erheben.
Mit diesem Risikozuschlag, also einem höheren Beitrag, soll das erhöhte Risiko einer Berufsunfähigkeit abgedeckt werden. Unter Umständen kann der Risikozuschlag auch nach einem gewissen Zeitraum überprüft werden und bei Beschwerde- und Behandlungsfreiheit anschließend entfallen.
Ein Risikozuschlag hat den Vorteil, dass voller Versicherungsschutz gewährt werden kann.