Prognosezeitraum : Prognosezeitraum ist der Zeitraum, in dem eine versicherte Person voraussichtlich außerstande sein wird, ihren Beruf auszuüben. Laut Versicherungsvertragsgesetz liegt Berufsunfähigkeit vor, wenn die versicherte Person „voraussichtlich auf Dauer“ (d.h. laut Rechtsprechung für mindestens 3 Jahre) außerstande sein wird, ihren Beruf auszuüben.
Bei den meisten heutigen Berufsunfähigkeitsversicherungen ist der Prognosezeitraum auf 6 Monate verkürzt.