Pauschalregelung : Im Normalfall ist in einem BU-Versicherungsvertrag geregelt, dass nach Pauschalregelung bereits bei einer gesundheitsbedingten Einschränkung der zuletzt ausgeübten Berufstätigkeit von 50 Prozent die vereinbarte Versicherungsleistung erbracht, das heißt die BU-Rente in voller Höhe gezahlt wird.
Solange der Grad der Beeinträchtigung der Berufsausübung unter der Schwelle von 50 Prozent liegt, wird vom Versicherer keine Berufsunfähigkeitsrente gezahlt.
Alternativ zur Pauschalregelung kann bei einigen Versicherungsanbietern auch die „Staffelregelung“ vereinbart werden (siehe Staffelregelung). Mehr zu „Was bedeutet 50%?“