Ordnungswidrigkeit : Eine Ordnungswidrigkeit stellt einen Verstoß gegen eine Verwaltungsvorschrift ohne kriminellen Charakter dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Einige BU-Tarife schließen den Versicherungsschutz aus, falls die versicherte Person infolge einer vorsätzlichen Ordnungswidrigkeit berufsunfähig wird. Das kann zum Beispiel im Straßenverkehr schnell vorkommen. Bei Berufsunfähigkeit infolge fahrlässiger Ordnungswidrigkeiten bleibt der Schutz meist erhalten.