Nettobeitrag: Der Nettobeitrag (häufig auch Zahlbeitrag genannt) ergibt sich nach Verrechnung der Überschüsse aus dem Garantie- bzw. Tarifbeitrag und ist der vom Versicherungsnehmer tatsächlich zu zahlende Beitrag.
Der Zahlbeitrag kann nicht für die gesamte Versicherungsdauer garantiert werden. Er bleibt aber unverändert, so lange auch die Höhe der Überschüsse unverändert bleibt. Mehr zum Netto- bzw. Zahlbeitrag.