Mitwirkungspflicht : Bei der Feststellung einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit ist das Versicherungsunternehmen auf das Mitwirken des Versicherungsnehmers bzw. der versicherten Person angewiesen.
Diese haben unter anderem die Pflicht, die für die Leistungsprüfung benötigten Unterlagen zur Verfügung zu stellen und erforderliche Untersuchungen durchführen zu lassen.