Meldefrist : Manche BU-Tarife sehen Meldefristen vor, innerhalb derer der Versicherungsnehmer seine Leistungsansprüche beim Versicherer geltend machen muss.
Kurze Meldefristen sind dabei nachteilig, weil häufig zunächst unklar ist, ob die Erkrankung nur zu einer vorübergehende Arbeitsunfähigkeit oder einer langfristigen Berufsunfähigkeit führt.
Verbraucherfreundlich sind Berufsunfähigkeitsversicherungen mit möglichst langen oder gar ganz ohne Meldefristen, bei denen die BU-Leistungen auch rückwirkend ab Beginn der Berufsunfähigkeit gezahlt werden.