Leistungsprüfung : Bei der Leistungsprüfung prüft die Versicherungsgesellschaft, ob sie zur Zahlung der vereinbarten BU-Rente verpflichtet ist.
Dabei wird in der Regel zunächst überprüft, ob der Antragsteller beim damaligen Versicherungsantrag alle Fragen vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet hat (siehe vorvertragliche Anzeigepflicht).
Danach erfolgt anhand des Leistungsantrags die Prüfung, ob eine Berufsunfähigkeit entsprechend der vereinbarten Bedingungen vorliegt. Hierzu wird sowohl die gesundheitliche als auch die berufliche Situation der versicherten Person beurteilt. Hierfür können gelegentlich auch externe Gutachten erforderlich werden und die Leistungsprüfung verzögern. Die Dauer einer Leistungsprüfung liegt regelmäßig bei etwa 5 bis 12 Monaten.