Leistungserhöhung aus Überschüssen : Bei den meisten BU-Tarifen werden während der Leistungsphase die Überschüsse so verrechnet, dass sie die laufende Berufsunfähigkeitsrente jährlich schrittweise erhöhen.
Dadurch soll auch während der Leistungsphase ein gewisser Inlationsausgleich erreicht werden. Da aber die Höhe der Überschussbeteiligung nicht garantiert ist, und jedes Jahr neu festgelegt wird, handelt es sich hierbei um keine garantierte, sondern nur um eine mögliche Leistungserhöhung.
Eine garantierte Leistungserhöhung (Leistungsdynamik) kann man bei den meisten Tarifen gegen Mehrbeitrag versichern.