Kriegsrisiko : Schäden durch Kriegsereignisse sind im allgemeinen nicht oder nur eingeschränkt versicherbar, da Kriegsereignisse für den Versicherer ein nicht abschätzbares Risiko darstellen.
Daher werden Versicherungsfälle, die durch Kriegsereignisse entstehen, in den Versicherungsbedingungen in aller Regel – aber unterschiedlicher Form – ausgeschlossen.