Krankengeld : Die Krankenkassen übernehmen bei Arbeitern und Angestellten im Anschluss an die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber nach 6 Wochen die Zahlung des Krankengeldes. Dessen Höhe liegt maximal bei knapp 75 Prozent des letzten Nettogehaltes. Nach 6 Wochen Krankschreibung fehlt daher bereits rund 1/4 des Nettoeinkommens; bei Besserverdienern auch mehr.
Wenn die Krankenkasse meint, Sie seien nicht nur vorübergehend arbeitsunfähig, sondern dauerhaft gesundheitlich beeinträchtigt, stellt sie die Zahlung des Krankengeldes ein. Das wird wegen der gleichen Krankheit spätestens nach 78 Wochen der Fall sein.