Inflation : Unter Inflation versteht man eine allgemeine und anhaltende Erhöhung der Preise bzw. Lebenshaltungskosten. Sie ist gleichbedeutend mit einer Minderung der Kaufkraft des Geldes.
Da Berufsunfähigkeitsversicherungen meist langfristige Verträge sind, und z.B. 1.000 Euro wegen der laufenden Inflation in 20 Jahren eine deutlich geringere Kaufkraft haben werden, sollte man während der Vertragslaufzeit auf eine angemessene Beitragsdynamik und im Rentenbezug auf eine ausreichende Leistungsdynamik achten, um der Inflation gegenzuwirken. So bleibt die Kaufkraft der Rente erhalten.