Individualversicherung : Als Individualversicherung bezeichnet man alle Versicherungen, bei denen das Versicherungsverhältnis aufgrund eines zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherungsunternehmen abgeschlossenen privatrechtlichen Versicherungsvertrags zustande kommt. Individualversicherungen stellen somit das Gegenteil von Sozialversicherungen (wie der Gesetzlichen Rentenversicherung) dar.