Hinzuverdienstgrenzen : Werden im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung gültig und bezeichnen die Lohnobergrenzen, bis zu denen der Rentenbezieher einer gesetzlichen Erwerbsminderungsrente höchstens durch eine zusätzliche Erwerbstätigkeit hinzuverdienen darf.
Eine Differenzierung in der Höhe der Hinzuverdienstgrenze bedingt keine, eine anteilige oder eine vollständige Kürzung der Erwerbsminderungsrente.
Bei der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es solche Hinzuverdienstgrenzen nicht. Allerdings können die Versicherer eine konkrete Verweisung prüfen.