Gutachten : Im Rahmen der Leistungsprüfung beauftragt die Berufsunfähigkeitsversicherung manchmal einen Gutachter, um die verbliebene Leistungsfähigkeit des Versicherungsnehmers zu überprüfen und zu beurteilen.
Auf Basis dieses Gutachtens fällt der Versicherer dann in der Regel die Entscheidung über die Anerkennung der Berufsunfähigkeit. Die Versicherungsunternehmen können zum Zweck der Beurteilung auf eine ganze Reihe von Gutachtern zurückgreifen, die sich zum Teil auf bestimmte medizinische Fachgebiete oder auch Berufsbilder spezialisiert haben.
Die Entscheidung, welcher Experte mit der Begutachtung des Versicherten beauftragt wird, liegt bei dem Versicherungsunternehmen.
Ist man als Versicherter nicht mit dem Gutachten einverstanden, kann man auf eigene Kosten einen anderen Gutachter beauftragen.