Gesetzliche Erwerbsminderungsrente : Der gesetzliche Schutz der Deutschen Rentenversicherung (DRV) nennt sich Erwerbsminderungs-Rente (EM-Rente).
Diese Rente bekommen unter bestimmten Voraussetzungen Versicherte der DRV, die keine 3 Stunden pro Tag mehr arbeiten können. Das nennt sich „Rente wegen voller Erwerbsminderung“, oder kürzer volle Erwerbsminderungsrente.
Kann der Versicherte noch bis zu 6 Stunden arbeiten, gibt es die „Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung“. Da deren Höhe die Hälfte der vollen Erwerbsminderungsrente beträgt, nennt man sie auch halbe Erwerbsminderungsrente.
Auf den eigentlichen Beruf, Ausbildung und Qualifikation kommt es dabei nicht an. Mehr zur staatlichen Absicherung.