Geldwäschegesetz : Das Geldwäschegesetz (kurz: GwG) soll das Einschleusen von Vermögenswerten aus Straftaten in den legalen Wirtschaftskreislauf unterbinden.
Deshalb muss sich der Versicherungsnehmer bei Lebensversicherungen, wie der Risikolebensversicherung, identifizieren. Beim Abschluss einer selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung ist hingegen keine Identifizierung nach dem GwG erforderlich.