Das Geldwäschegesetz (kurz: GwG) soll das Einschleusen von Vermögenswerten aus Straftaten in den legalen Wirtschaftskreislauf unterbinden.
Deshalb muss sich der Versicherungsnehmer bei Lebensversicherungen, zu denen auch Berufsunfähigkeitsversicherungen gehören, identifizieren, wenn die Beiträge nicht von seinem Konto abgebucht werden sollen. Einige Gesellschaften verlangen grundsätzlich eine Identifizierung des Versicherungsnehmers.
Seit Sommer 2017 ist eine Identifizierung unter Vorlage einer Kopie des Personalausweises oder Reisespasses bei Abschluss einer Risikolebensversicherung vorgeschrieben.