Als Garantiebeitrag bezeichnet man den garantierten Versicherungsbeitrag (auch Bruttobeitrag oder Tarifbeitrag genannt) ohne Verrechnung von Überschüssen. Mehr zum Garantiebeitrag.
Als Garantiebeitrag bezeichnet man den garantierten Versicherungsbeitrag (auch Bruttobeitrag oder Tarifbeitrag genannt) ohne Verrechnung von Überschüssen. Mehr zum Garantiebeitrag.