Garantiebeitrag : Als Garantiebeitrag bezeichnet man den garantierten Versicherungsbeitrag (auch Bruttobeitrag oder Tarifbeitrag genannt) ohne Verrechnung von Überschüssen. Mehr zum Garantiebeitrag.
Garantiebeitrag : Als Garantiebeitrag bezeichnet man den garantierten Versicherungsbeitrag (auch Bruttobeitrag oder Tarifbeitrag genannt) ohne Verrechnung von Überschüssen. Mehr zum Garantiebeitrag.