Fahrlässigkeit : Unter Fahrlässigkeit versteht man das Außerachtlassen der erforderlichen Sorgfaltspflicht.
Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn eine besonders schwere Verletzung der Sorgfaltspflicht erfolgte. Ein durch grobe Fahrlässigkeit herbeigeführter Versicherungsfall kann den Versicherer von der Leistungspflicht befreien.
Einfache Fahrlässigkeit dagegen führt in der Regel nicht zum Verlust des Versicherungsschutzes.