Erwerbsminderung : Der gesetzliche Schutz der Deutschen Rentenversicherung (DRV) nennt sich seit einigen Jahren Erwerbsminderungs-Rente (EM-Rente).
Diese Rente bekommen unter bestimmten Voraussetzungen Versicherte der DRV, die keine 3 Stunden pro Tag mehr arbeiten können. Das nennt sich dann „Rente wegen voller Erwerbsminderung“, oder kürzer volle Erwerbsminderungsrente. Kann der Versicherte noch bis zu 6 Stunden arbeiten, gibt es die „Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung“. Da deren Höhe die Hälfte der vollen Erwerbsminderungsrente beträgt, nennt man sie auch halbe Erwerbsminderungsrente.