Erhöhungsoption : Bietet die Möglichkeit, die versicherte BU-Leistung ohne erneute Gesundheits- oder Risikoprüfung zu erhöhen. Sie wird auch Nachversicherungsgarantie, Ausbaugarantie oder dergleichen genannt.
Dieses Recht ist in den Versicherungsbedingungen festgeschrieben, meistens an bestimmte Fristen gebunden und kann mit oder ohne Bezug auf einen bestimmten Anlass, wie die Geburt eines Kindes, erfolgen.