Erhöhungsoption : Bietet die Möglichkeit, die versicherte BU-Leistung ohne erneute Gesundheits- oder Risikoprüfungzu erhöhen, wie z.B. die Beitragsdynamik, die Leistungsdynamik bei Rentenbezug oder die zahlreichen Nachversicherungsmöglichkeiten. Dieses Recht ist in den Versicherungsbedingungen festgeschrieben, meistens an bestimmte Fristen gebunden und kann mit oder ohne Anlassbezug erfolgen.